Trademarkia ist seit 2008 die weltweit führende Markenrechtsfirma, mit über 80.000 Marken- und Patentanmeldungen. Unsere international erfahrenen Anwälte helfen Ihnen kompetent bei Ihren internationalen Marken-Angelegenheiten.
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Unsere Marke wurde nicht sofort genehmigt, aber Trademarkia reichte den zusätzlichen Papierkram ein, der erforderlich war, um dies zu ermöglichen. Von meiner Seite aus war es mit sehr wenig Aufwand verbunden.
FABIO G.
Ich habe zwei Marken bei Trademarkia angemeldet und sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Anwälte waren sehr kompetent und geduldig.
Susan H.
Großartiger professioneller Service und Ergebnis von Anfang bis Ende bei der Anmeldung unserer Marke Danke schön.
Rachel D.
Schnelle und einfache Möglichkeit, eine Marke zu prüfen und einzureichen!! Guter Service. Wir lieben euch wirklich!!!
Karen S
Der gesamte Prozess war einfach zu navigieren. Vielen Dank, dass Sie diesen Prozess einfach gemacht haben.
Renee P.
Guter Service. Trademarkia hat es uns leicht gemacht, mehrere Marken zu registrieren. Wir mochten den schnelleren Prozess und erhielten Updates zu jeder Marke, und der Service im Allgemeinen war ausgezeichnet
Remmy Warren
Bei uns können Sie Ihre Marke abhängig vom Land, Type und Umfang schützen lassen. Dazu kommt noch die DPMA Anmeldegebühr. Die Gebühr richtet sich nach Typ und der Anzahl der beantragten Klassen. Für jede weitere Klasse fallen weitere Gebühren an.
Die Anmeldung einer deutschen Marke erfolgt durch Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Anmeldegebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro (bzw. 290 Euro bei Onlineanmeldung). Diese Grundgebühr ist bei allen Markenarten gleich. Die Markenstellen des Deutschen Patent- und Markenamts klären zunächst, ob alle erforderlichen Angaben, nämlich Anmelder, Marke und das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, vorliegen. Als nächstes prüfen die Markenstellen, ob die angemeldete Marke wegen absoluter Schutzhindernisse von der Eintragung ausgeschlossen sein könnte. Entspricht die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen und liegt kein Schutzhindernis vor, trägt das DPMA die Marke in das Register ein. Die Eintragung wird im elektronischen Markenblatt veröffentlicht. Der Inhaber erhält eine Urkunde über die Eintragung.
Nach Veröffentlichung einer neu eingetragenen Marke haben Inhaber von älteren Marken die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung einzulegen. Widerspruch kann grundsätzlich erhoben werden, wenn befürchtet wird, dass Verwechslungsgefahr mit der eigenen angemeldeten oder eingetragenen Marke besteht. Der Widerspruch muss schriftlich und innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung eingelegt werden.
Jede Marke wird für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen. Danach bestimmt sich ihr Schutzumfang. Die Waren und Dienstleistungen wiederum werden nach einer international einheitlichen Systematik, der Klassifikation von Nizza, in 45 Klassen eingeteilt.
Trademarkia verfügt über ein Team von Rechtsanwälte in Deutschland.
Fähigkeit den Kunden, zusätzlich zu Marken, in globalen Patentangelegenheiten zu unterstützen.
Starke Präsenz in den USA und international, mit der Möglichkeit zur Anmeldung von Marken in mehr als 80 Ländern.
Über 120.000 Kunden in über 80 Ländern weltweit. Wir haben über 3.000 aktive Kunden in ganz Europa.
Sprachkenntnisse in Polnisch, Englisch und Deutsch.
Fähigkeit, Zivil- und Strafsachen in Deutschland vor Ort zu prozessieren. Starkes Verständnis des Strafrechts in Deutschland in Bezug auf gefälschte Waren, Beschlagnahmen, Zollkontrollen.
Trademarkia Deutschland unterstützt Kunden bei der Anmeldung, Verfolgung und Verteidigung von Marken auf der ganzen Welt mit spezialisiertem Fachwissen und Lizenzen in Deutschland, Polen, der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich.
Trademarkia Deutschland unterstützt Mandanten bei Streitigkeiten über Markenrechte sowie unlauteren Wettbewerb und Domainstreitigkeiten.
Trademarkia Deutschland verfügt über umfangreiche Erfahrung mit zivil- und strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit gefälschten Waren vor Gerichten in Deutschland für Angelegenheiten, die die Europäische Union betreffen.
Trademarkia Deutschland verfügt über mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Verfolgung und Verteidigung von Marken vor den Markenämtern im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Polen und vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Trademarkia Deutschland verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Vorbereitung von Patentanmeldungen in Deutschland, Polen, der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten.
Trademarkia Deutschland verfügt über beispiellose Expertise im globalen Schutz von Marken und Patenten, einschließlich in den Vereinigten Staaten, als PCT-Anmeldungen (Patent Cooperation Treaty) sowie im Rahmen des Madrider Protokolls.
Deutschland
Niederlassung in Deutschland, der größten Anwaltskanzlei für Markenanmeldungen in den Vereinigten Staaten
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